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"Dies ist die Geschichte des Hofes der Familie Wecker"

Präsentation zum Thema: „Dies ist die Geschichte des Hofes der Familie Wecker“— Präsentation transkript:

1 Dies ist die Geschichte des Hofes der Familie Wecker Steffensmeyer Kolonat um (Urkatasterkarte)

2 In der Nähe der ehemaligen Thunemühle befindet sich noch heute der einstige Steffensmeyer - Hof, umgebe von Wald. Er ist auch eines der Kolonate, die nach dem Dreißigjährigen Krieg entlang der Thune errichtet worden waren. Nach den Auszügen aus den Ämterrechnungen des Fürstentums Paderborn (Band 1164, S.106) ließ sich zwischen 1675 und 1677 ein Steffen Pulsen beim Amt in Neuhaus einschreiben und siedelte auf der Thune. Vermutlich handelte es sich hierbei um Stephan Pulsen, der wohl vom Pulsmeyer - Hof in Ostenland stammte. Dieser Stephan Pulsen hatte am in Delbrück Anna Mersch geheiratet. Am kam dort der Sohn Bernard zur Welt. In den folgenden Jahren zog Stephan Pulsen mit seiner Familie von Ostenland weg und bekam Siedlungsland an der Thune. Seine Frau Anna Pulsmeyer, starb bereits im August Noch im selben Jahr muß Stephan P. dann wieder geheiratet haben und zwar Odilie Eschenbüscher von der Altensenne. Dazu gibt es folgende Ämterrechnung von 1678/79: „Eschenbüscher beweinkauft in Behufe ihrer Tochter Odilien Steffen Pulsen Stette auf der Thune ad 3 Rtl.“ (Rtl.=Reichstaler?) Kinder wurden in der Ehe Puls/Eschenbüscher nicht geboren, Stephan Puls muß noch vor 1685 gestorben sein, denn die Witwe Odilie Pulsmeyer, geb. Eschenbüscher, nahm in ihrer zweiten Ehe um 1685/86 den Witwer Wilhelm Schulten zum Mann. Dieser Wilhelm Schulten nannte sich von da an Wilhelm Puls, genannt Steffens. Der Namenswechsel geht auch aus einer anderen Ämterrechnung von 1687/88 hervor: „Wilhelm Pulsen auf der Thune beweinkauft in Behuf seiner Schwester Engell die Hachmanstette auf der Thune ad 3 Rtl.“ Angela Schulten, die Schwester von Wilhelm Schulten = Wilhelm Puls, war vermutlich zunächst mit auf dem Pulshof und übernahm auch den Namen „Puls“ wie ihr Bruder. So brachte sie die „Schulten“ und „Puls“ 1686 in ihrer Ehe mit Balthasar Hagman. Sie wurde bei den Geburt ihrer Kinder wechselweise „Schulten“ oder „Puls“ genannt. In der Ehe Puls (Schulten)/ Eschenbüscher gab es drei Kinder: Bartholdus (Vater wird Wilhelm Steffens genannt) Johan Casparus (Vater wird Wilhelm Schulten genannt) Gerardus (Vater wird Wilhelm Puls genannt) Der Vorname „Stephan“ wurde allmählich zum Familiennamen „Steffens“ und zum Hofnamen „Steffensmeyer - Hof“. Der Name „Puls“ verlor sich bis 1800 fast ganz.

3 Wilhelm Puls, genannt Steffens (ehemals Schulten), starb 1726 Wilhelm Puls, genannt Steffens (ehemals Schulten), starb Der 1695 geborene Sohn Johan Casparus übernahm den Hof und heiratete am Anna Elisabeth Hachman, genannt Küll. Sie war die Tochter von Liborius Hachman, der vom Kühlhof - dem Hachmann- Stammhof - kam, und seiner Frau Elisabeth Wessel. Drei Söhne und drei Töchter wurden geboren. Anerbe für das Steffensmeyer - Kolonat worde der 1738 geborene Sohn Joannes Jodocus. Er hatte die Hofstätte wohl um 1762/63 von seinem Vater, der 1763 starb, übertragen bekommen und nahm 1775 Anna Maria Elisabeth Nieseken, geboren 1746, vom benachbarten Nieseken-Kolonat a. d. Thune zur Frau. Am fand eine Doppelhochzeit statt. Zwei Brüder Steffens, Johan Jodocus und Joannes Stephanus, heirateten zwei Schwestern Ebbes/Nieseken, Anna Maria Elisabeth und Anna Maria Gertrudis. Das Ehepaar des Steffensmeyer - Hofes bekam drei Kinder.Das bisherige Wohnhaus der Steffensmeyer- Stätte war sicher klein und beengt gewesen. Nun baute Johan Jodocus Steffens 1777 ein neues Fachwerk-Bauernhaus, allerdings an anderer Stelle. Die Hausinschrift dazu lautete: An Gottes Segen ist alles gelegen Im Himmel und auf Erden Johannes Jodocus Anna Maria Nieseken Anno 1777 Eheleute Ursprünglich floss die Thune vor dem jetzigen Steffensmeyer - Hof entlang. Das vermutlich kleine Anfangshaus stand jedoch gegenüber auf einem etwas tiefer liegenden Platz, der heute als Pferdekoppel dient und immer noch „der runde Garten“ genannt wird. Beim Bau des neuen Hauses im Jahre 1777 begradigte man die Thune, so dass sie ungestört durch den Wald fließen konnte. Auf diese Weise ließen sich auch die Ländereien für das Kolonat besser erschließen Das alte Wohnhaus wurde abgerissen und das neue Fachwerk-Bauernhaus am jetzigen Platz errichtet, wo es etwas höher und durch den umgebenden Wald geschützter stand. Dieses Haus blieb bis 1956 erhalten.

4 Das Fachwerk-Bauernhaus am jetzigen Platz 1777 errichtet Der jetzige Verlauf der Thune durch den Wald

5 Im Jahre 1795 starb Anna Maria Elisabeth Steffens, geborene Nieseker. Das Lagerbuch von Neuhaus 1804 bringt für das Steffensmeyer - Kolonat Nr. 162 folgende Angabe- du Dienstverpflichtungen :

6 Weiterhin gab der Colon „Jodocus Steffen Pulsen“ 1804 beim Amt in Neuhaus an, dass „sein vermögen Anerbenrechts vor etwa 40 Jahren angetretenes Erbe Nr. 162 auf der Thune belegen, den hiesigen Amte eigenbehörig sey, daher zu den ungewissen Eigentumsgefällen, als Sterbfall und Weinkauf, sowie auch zu einer jährlichen Geldprästation ad = 1Rtl. 6 Silbergr. 1 Pf. und ferner zu 26 Handdiensten verbunden.“ Außerdem gab er an, dass „zu seinem Erbe etwa 10 Morgen incl. des Wiesenwechsels und Gartlandes gehöre“. Das Kommunikanten - Verzeichnis von 1805 im Pfarrarchiv St. Heinrich und Kunigunde Schloß Neuhaus bringt bei den Kommunikanten der Bauernschaft Thune folgende Bewohner für das Steffensmeyer - Kolonat Nr. 162: Joh. Jodokus Steffens, Wittwer, Bauer Joh. Henr. Steffens, dessen Sohn Joh. Wilhelm als Brunder Theresia als Tochter A.: Johannes Vohs, Mietling Gertrud Brechman, Ehel. Maria Eva Brechman, Wittwe Johannes vohs, Sohn Jodocus Steffensmeyer übertrug das Kolonat am seinem Sohn Joan Henricus, der dann am Anna Maria Theresia Wüseke, geboren 1785, aus der Altensenne zur Frau nahm. Sein Vater Jodocus starb Das Ehepaar Steffens/Wüseke hatte bis 1822 fünf Kinder. Doch Joan Henricus Steffensmeyer starb bereits im Oktober Seine Witwe Theresia Wüseke wurde nun alleinige Besitzerin der Steffensmeyer - Stätte. Der Wert der Kolonats-gebäude war auf 225 Rtl. in der Neuhäuser Brandkasse festgelegt. Der Hof braucht wieder einen Bauern, und so heiratete die Witwe Theresia Steffensmeyer 1823 in zweiter Ehe Johan Georg Eschenbüscher von Eschenbüscherhof in der Altensenne. Diese Ehe dauerte bis 1834, dem Sterbejahr des Colon Eschenbüscher, genannt Steffensmeyer. Zwei Kinder waren zur Welt gekommen, 1823 und 1826.

7 Bei der zweiten Verheiratung der Witwe Theresia Steffensmeyer, geborene Wüseke, mit dem Mahlzähler Joh. Georg Eschenbüscher wurde in der gerichtlichen Schichtungsverhandlung unter anderem festgesetzt, dass (in Auszügen) A)von dem vorhandenden fünf Kindern erster Ehe Namens Theresia, Elisabeth, Franziska, Conrad und Anna Maria Steffensmeyer jedes demselben zur Zeit seiner Zustandekunft und resp. Großjährigkeit einen Brautschatz von Fünfzig Taler und einer Kuh erhalten solle. B)dem Johan Conrad die Wahl zustoßen solle, statt seines Brautschatzes nach vollendeten 24 ten Jahre das Gut selber anzutreten und im Fall seines Todes das Wahlrecht auf die jüngste Tochter Anna Maria übergehen solle. C)Die alsdann noch lebenden Eltern den vierten Teil des Guts als Leibzucht auf ihre Lebensdauer erhalten sollen Eingetragen ex Decreto von 1834 Ebenso wurde festgelegt, dass „die Minorennen Steffensmeyer zweiter Ehe namentlich die Anna Maria und der Frans Arnold Steffensmeyer ein Jeder bei der Zustandenkunft einen Brautschatz von vierzig Taler und eine Kuh“ erhalten. Die zum zweitenmal Witwe gewordene Theresia Wüseke heiratete nun ein drittes mal und zwar 1834 Franz Joseph Meyer, geboren 1804, der als Heuerling auf der Thune gearbeitet hatte.

8 Das fiskalisch eigenbehörig 1/16 Meier-Kolonat, genannt Steffensmeyer, bestand um 1834 aus: Wohnhaus Nr. 162 Stallgebäude Schuppen Backhaus (Backs) mit angebauter Bienenhütte Die Ländereien des Kolonates waren inzwischen auf etwa 50 Morgen in 11 verschiedenen, teils in einer Umwallung gelegenen Parzellen angewachsen (Hofraum, Garten, Land und Weisenwuchs ). Der nächste Hoferbe war Johan Conrad Steffensmeyer, geboren 1816, aus der ersten Ehe der Theresia Wüseke mit Henicus Steffensmeyer. Er erhielt den Besitz am von seiner Mutter und ihrem dritten Ehemann Joseph Meyer übertragen. Am verheiratete er sich mit Elisabeth Holtgrewen aus Benfeld, geb Vier Töchter und ein Sohn wurde dem Ehepaar geboren, zwei der Kinder starben kurz nach der Geburt. Durch die verschiedenen Gemeinheitsteilungen im 19. Jahrhundert vergrößerte sich der Landbesitz der einzelnen Thune - Kolonate. In der Thuner Schule wurde am der Thuner Generalanteil der Gemeinheitsteilung „Große Senne“ festgelegt. Zu den Interessenten gehörte auch der Colon Conrad Steffensmeyer, der 30 Morgen 139 Ruthen Land zugemessen bekam. 1861 verfügte das Steffensmeyer - Kolonat über ungefähr 80 Morgen Landbesitz. Dabei waren auch eine Reihe Grundstücke in Erbpacht. -

10 In einem Erbpachtvertrag von abgeschlossen zwischen dem Herrn Kantonsbeamten Ellerbrock von Neuhaus und dem Colon Conrad Steffensmeyer Nr. 162 Thune - wurde im Namen der Gemeinde Neuhaus an Conrad Steffensmeyer zwei Grundstücke Flur 18 Parzelle Nr. 188 und Parzelle Nr. 189 a.d. Thune in Erbpacht übertragen, und zwar für ihn und seine Erben. Dafür mussten jährlich 7 Silbergroschen 6 Pfennig pro Morgen an die Gemeindekasse zu Neuhaus bezahlt werden. Laut Kontrakt vom hatte Conrad Steffensmeyer etwa 14 Morgen Heide von der Gemeinde Neuhaus in Erbpacht erhalten (Nr des Titelblattes). Der jährliche Kanon für die Gemeinde Neuhaus betrug 2 Taler 17 Silbergroschen. Im Januar 1854 fand in einer Verhandlung vor dem Rechtsanwalt Jacob Kligge, Paderborn, ein Grundstückstausch zwischen der Witwe Wischmeyer und dem Colon Conrad Steffensmeyer von der Thune statt. Die Witwe Wischmeyer war Miteigentümerin des sog. Mömmenteiches a.d. Thune, Flur 29 (fiskalische Erbpacht). Ihren Anteil übertrug sie dem Colon Steffensmeyer. Dieser gab der Witwe Wischmeyer dafür einen Teil seines Heidegrundstücks, Flur 28, in der Senne von 1 Morgen 80 Ruthen ab. Als Wert der Tauschgrundstück wurde jeweils 20 Taler eingesetzt

11 Conrad Steffensmeyer starb 1859 Conrad Steffensmeyer starb Nach seinem Tode wurde seine Witwe Elisabeth Steffensmeyer, geb. Holtgrewen, Eigentümerin des Kolonates. Vor dem Rechtsanwalt und Notar Kligge zu Paderborn schlossen am die „Witwe Steffens vulgo Steffensmeyer 162 von der Thune einer Seits, der Ökonom Georg Wecker aus Ostenland andererseits“ folgenden Vertrag ab: (in Auszügen)

12 „Erstens: Der ökonom Wecker ist verlobter Bräutigamm der minderjährigen Tochter der Witwe Steffens, Theresia, und die Mutter der Braut überträgt dem Wecker auf den Fall, dass die Ehe vollzogen wird, hierdurch ihr sämtliches Vermögen mit allen Berechtigungen, sowie mit allen Lasten —- Zweitens: Der Cessionar wird Herr des Vermögens und er setzt sich in den Besitz desselben, sobald die Ehe vollzogen ist. Die Cedentinn bleibt dann mit ihren anderen beiden Kindern Anna Maria und Anna Catharina bei den jungen Eheleuten wohnen; sie wird mit denselben von den jungen Eheleuten in allen Lebensbedürfnissen sowohl in gesunden als kranken Tagen versorgen. —- Zum Handpfennig erhält die Cedentinn jährlich 10 Taler.- Drittens: Die beiden Kinder der Cendentinn muß bis zur Zustandekunft oder Großjährigkeit bei sich in der Verpflegung haltern Viertens: Auf den Fall der Zustandekunft oder Großjährigkeit setzt die Cedentinn jeder Tochter dreihundert Taler und eine Aussteuer aus. Letztere soll bestehen in einer Kuh im Werte von fünf und zwanzig Taler, einem Bette nebst Gestelle zu sechs und dreißig Taler. —- Fünftens: Würde eines von den Kinder gebrechlich werden und nicht zu Stande kommen, so muß der Cessionar dasselbe zu lebenslänglicher Versorgung bei sich behalten, wogegen die Abfindung wegfällt.

13 Sechstens:Wenn die jungen Eheleute dereinst der Cedentinn das Leben sauer machen oder sie misshandeln möchten, so kann die Cedentinn von der Stätte abziehen, und in diesem Falle erhält sie zur Bestreichung ihres Unterhaltes jährlich fünfzig Taler. —- Wieder fand eine Einheirat statt. Die Anerbin der Steffensmeyer - Stätte, Anna Maria Catharina Theresia Steffensmeyer, geb. 1843, bekam am das Kolonat von ihrer Mutter, der Witwe des Conrad Steffensmeyer, übertragen. Sie heiratete im selben Monat Georg Wecker aus Ostenland, geboren Das Ehepaar Wecker/ Steffensmeyer ließ seinen Namen zusätzlich unter der alten Hausinschrift von 1777 anbringen. Georg Wecker 1861 Theresia Steffensmeyer Der Name „Wecker“ hat bis heute auf der Hofstelle gehalten. Im Laufe der folgenden Jahre vergrößerte sich der Landbesitz durch weitere Gemeinheitsteilungen und Kaufkontrakte. So erwarb der Steffensmeyer Georg Wecker um 1866 Nr. 32 des Titelblattes = 4 Morgen Weideland „Bei der Thunemühle“ für 364 Taler von dem Thunemüller August Denker.

14 Das meiste zu den verschiedenen Thune - Kolonaten gehörende Land litt unter der Trockenheit des Sandbodens. Um für das Vieh (Pferde und Kühe ) genügend Nahrung zu schaffen, musste die Wiesen regelmäßig im Frühjahr aus der Thune bewässert werden. Nun gab es um 1862 Schwierigkeiten beim Flößen der Wiesen Zwischen den Colon Steffensmeyer und dem Besitzer der benachbarten Thunemühle, in diesem Fall der Witwe des 1850 verstorbenen Thunemüllers Joseph Denker. Um diese Streitigkeiten gütlich aus dem Weg zu schaffen, besichtigten damals Amtmann von Brenken, Landrat Grasso und der Beigeordnete Schäfer das umstrittene Gelände und brachten die beiden Parteien zu einem Vergleich. In der Niederschrift zu dieser Besichtigung und dem dabei geschlossenen Vertrag vom heißt es: -à „Die Witwe Denker auf der Thuner Mühle beabsichtigt ihre am linker und rechten Ufer oberhalb der Thuner Mühle belegenen Grundstücke aus dem Thunebach zu bewässern und hat zu diesem Zwecke bereits ein Stauwerk in dem Thunebach angebracht. Ihr Nachbar Colon Steffensmeyer auf der Thune befürchtet dass durch dieses Stauwerk seine oberhalb desselben belegenen Grundstücke versumpfen würden, und hat deshalb sich mit der jetzigen Lage nicht einverstanden erklärt, vielmehr über die Zulässigkeit des Stauwerkes auf weitere Untersuchung angetragen.“ Nach der Besichtigung kam folgender Vergleich zustande: (in Auszügen)

15 „1. Der Colon Steffensmeyer gestattet, dass das angebrachte Stauwerk in seiner jetzigen Höhe, Breite und Tiefe bestehen bleibe und von der Witwe Denker zur Bewässerung ihrer Grundstücke benutzt werde. — 2. Die Witwe Denker gestattet dagegen, dass der Colon Steffensmeyer das jenige Wasser, welches beim Stauen ihrer Grundstücke auf die oberhalb belegenen Grundstücke des Steffensmeyer geleitet werden kann, zur Bewässerung derselben benutze. — 3. Der Colon Steffensmeyer muß die Bewässerungsanlagen seiner Grundstücke so einrichten, dass das Wasser welches bei Benutzung des Denkerschen Staues auf seine Grundstücke geleitet wird oberhalb der Denkerschen Mühle wieder in den Thunebach geführt werden kann. —“ Für die nächste Zeit waren die Streitigkeiten zwischen der Witwe Denker (Thunemühle) und dem Colon Georg Steffensmeyer durch diesen Vertrag ausgeglichen worden. Doch sollten sich nach 1891 neue Zwistigkeiten zwischen den Späteren Besitzer der Thunemühle und dem Colon Steffensmeyer zeigen, die erst 1903 entgültig ausgehandelt waren. Um 1869 wurde August Denker, ein Sohn des verstorbenen Thunemüllers Joseph Denker, im Grundbuch von Neuhaus noch als Thunemüller genannt. Dann tauchte der Name „Denker“ in Neuhaus nicht mehr auf. Um 1889 konnte der benachbarte Steffensmeyer Georg Wecker die hochverschuldete Thunemühle zu einem geringen Preis erwerben, allerdings auch mit der Schuldenlast.

16 1891 kaufte Ferdinand Kallmeyer, genannt Lammerjohann, die Thunemühle von Georg Wecker. Ferdinand Kallmeyer musste seine Besitzungen an der oberen Thune, das Lammerjohann - Kolonat, verkaufen, weil das Land zur Errichtung des Truppenübungsplatzes gebraucht wurde. So erwarb er die Thunemühle. In der Nachbarschaft befand sich der Steffensmeyer - Hof auf der Thune Nr. 177 (neue Nummerierung). Im Laufe der folgenden Jahre gab es nun neue Schwierigkeiten zwischen dem als Klärer auftretenden Thunemüller Ferdinand Kallmeyer und dem Beklagten Georg Wecker. Es handelte sich bei den Streitobjekt um den Durchlass für das gestaute Wasser der Thune in der Ableitungsgraben. Am ging dem Colon Georg Wecker ein Schreiben des Rechtsanwaltes Block zu, in dem es u. a. heißt: „Sie haben oberhalb des Stauwerkes des Kallmeyer auf Ihrem Grundstücke statt der früheren schmalen Rinne einen Ziemlich breiten Kanal angelegt. Hierdurch wird meinem Mandanten das zu seinem Müllereigewerbe und zum Beflößen seiner Wiese nötige Wasser größtenteils entzogen. —“ Es wurde Georg Wecker vorgeworfen, dass er die Breite des Wasserableitungsgrabens, die beim Verkauf der Mühle nur 1 Fuß (Quadratfuß) umfasst hatte, in den Jahren vor 1900 auf ungefähr 1 Meter (Quadratmeter) erweitert habe. Außerdem habe der Beklagte während dieser Jahre verschiedene größere Wiesen angelegt, zu deren Bewässerung er das Wasser such aus diesem umstrittenen Graben ableiten würde. Rechtsanwälte, Sachverständige, das Königl. Amtsgericht zu Paderborn und das Königl. Oberlandesgericht in Hamm mussten eingeschaltet werden, um endlich 1903 einen Vergleich zwischen den Parteien zu erreichen.

17 Einzelne Auszüge aus dem Vergleich, verhandelt zu Senne bei Neuhaus am 11.12.1903: Aus §1. Der Kläger erhält das Recht, am 3 Tagen, der Beklagte das Recht, an den darauf folgenden 4 Tagen zu flößen. Aus §2. Der Beklagte muß auf seinem Grund und Boden ein eigenes Stauwehr anbringen, und zwar bis zum Er verpflichtet sich ferner, den Durchlass im Ableitungsgraben - – einzuengen Aus §3. Dem Beklagten wird das Recht eingeräumt, mittelst des erwähnten Stauwerkes an den ihm zustehenden Tagen etwaige rechts vom Thunebach anzulegende Wiesen zu beflößen, wobei er sich jedoch verpflichtet, oberhalb des jetzt vorhandenen Stauwerkes des Klägers das Wasser in den Thunebach zurückzuleiten.—- Aus §6. Jeder ist verpflichtet, die auf seinem Grundstück befindlichen Gräben in Stande zu halten. — Ausgefertigt Hamm, den Am , einige Tage vor dem Tode der Theresia Wecker, geborene Steffensmeyer, gaben sie und ihr Mann Georg Wecker ihr Testament gerichtlich zu Protokoll. Als Universalerbe war der Sohn Joseph Wecker, geboren 1875, eingesetzt. Er wurde verpflichtet, als Abfindung an sie übrigen Kinder zu zahlen: „A) an unseren Sohn Johann Bernard, jetzt 14 Jahre alt, die Summe von dreitausend neunhundert Mark, damit derselbe mit dieser Summe die Kosten des Studiums bestreiten kann. (Er wurde später Vikar.)

18 B) an unseren Sohn Stephan die Summe von dreitausend sechshundert Mark, sowie ein Ehenkleid, eine Kuh, ein Bett mit Bettstelle, ein Tisch, vier Stühle. Die Kuh muß einen Wert von Fünfundvierzig Talern haben. C) in derselben Weise, wie der Sohn Stephan, soll auch die Tochter Elisabeth abgefunden werden.“ Von den Kindern des Ehepaares Wecker/Steffensmeyer übernahm der 1875 geborene Sohn Joseph Wecker das Kolonat. Er heiratete am Anna Maria Grußmann aus Sande, geboren Bei der Aushandlung des Streitfalles Kallmeyer/Wecker war anstelle des Beklagten Georg Wecker dessen Sohn Landwirt Joseph Wecker anwesend. Georg Wecker Starb 1910. Zu den Hofgebäuden gehörten um diese Zeit das Wohnhaus, Schweinestall, Scheune, Maschinenschuppen, das Backhaus mit angebauter Bienenhütte -Honig wurde auch verkauft-, und ein kleineres gemauertes Gebäude zum Zwetschkentrocknen. Früher wurden immer bis zu 8 Zentner Zwetschken getrocknet, auch Äpfel, -Dörrobst für den Winter. An dieser Arbeit waren auch die Nachbarn beteiligt. Um die zum Trocknen nötige Wärme nachts ebenfalls zu halten, musste während dieser Zeit immer jemand dort nächtigen. Ein großer Gemüsegarten gehörte auch zum Hof. Feldmäßig angebaut auf dem Sandboden der Landschaft wurden früher Runkeln, Buchweizen, Roggen, heute mehr Mais und Roggen. Auch Kartoffelanbau gab es und zwar bis in die 60-er Jahre. Die Kartoffeln verkaufte man an Kundschaft. Der Waldbesitz -9Hektar- lieferte Grubenholz zum Verkauf. An Vieh gab es 2 Arbeitspferde, meist 4-6 Milchkühe, Rinder (Aufzucht von Jungvieh), Schweine (Ferkel brachte man zum Verkauf nach Paderborn auf den Markt am Maspernplatzt ).

19 Hof um 1913 In der Ehe Wecker/Grußmann wurden neun Kinder geboren, von denen zwei noch im Geburtsjahr starben.

20 Hinten: Joseph, Stefan, Elsabeth, Johann, Georg Vorne : die Eltern Joseph Wecker und Anna Maria Grußmann links und rechts von ihnen die Zwillinge Heinrich und Wilhelm (Bild von 1927)

21 Der „Bewässerungsstreit“ war also entgültig vorbei. Im Oktober 1934 wurde der Steffensmeyer - Hof in Erbe der Bauern- Familie Wecker in das Verzeichnis der Erbhöfe aufgenommen und in die Erbhöferrolle von Neuhaus eingetragen ließ Georg Wecker einen Neubau an das bisherige Wohngebäude anfügen. Das alte Fachwerkhaus diente weiter als Stallung und Kornbühne. der unverputzte Neubau 1956 wurde das alte Bauernhaus abgerissen und durch einen neuen Hausteil ersetzt. Der ganze Gebäudekomplex bekam

22 Das Haus Heute Das ehemalige Backhaus Das Ehepaar Wecker/Kallmeyer hatte bis 1950 neun Kinder. Der älteste Sohn Josef, geboren 1937, übernahm später den Hof. Er heiratete 1968 Marlies Meier. Zwei Söhne wurden geboren, 1973 Jochen und 1974 Kai Wecker. Das Ehepaar trennte sich dann. In zweiter Ehe nahm dann Josef Wecker 1980 Regina Kiwitt aus Potsdamm zur Frau kam noch ein Sohn (Peter Wecker) zur Welt. Regina Wecker, geborene Kiwitt, starb im Frühjahr Heiratete er in dritter Ehe Barbara Wecker-Thiedmann geb. Liekmeier. Der Landbesitz des Steffensmeyer -Hofes beträgt bis heute 22,35 Hektar. Trotz aller Gebäudeerneuerungen hat der Stffensmeyer - Hof, umgeben von Wald und Wiesen, seinen ursprünglichen Carakter beibehalten.

wiki/paderborn_sande_162.txt · Zuletzt geändert: 2022/06/14 16:09 von michael

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